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I. Geschichte des Wahlprozesses Traditionell war das Innenministerium für die Organisation der Wahlen auf den Komoren zuständig. Eine von der Regierung unabhängige Wahlkommission gibt es erst seit 1992. Seit der Verfassung vom Dezember 2001 ist eine deutliche Verbesserung zu verzeichnen, die durch das Gesetz vom 12. April 2014 noch verstärkt wurde. So wurden mehrere Wahlkommissionen ins Leben gerufen: - Die CNEIH (17. Februar 2001); - Die CNEI (7. April 2002); - Die CNEC (2005); - Die CENI (2006). Weitere Akteure sind ebenfalls Teil des komorischen Wahlsystems: - Wahlbeobachter - Der CNTDE; - Das Innenministerium - Das Verfassungsgericht. II. Eine notwendige Konsolidierung der Vorschriften nach 2014-2016 Nach den Kommunal- und Parlamentswahlen 2014-2015 und den Wahlen des Präsidenten der Union und der Gouverneure der Inseln 2016 kam es zu mehreren Krisen. Dies machte eine Stärkung des Wahlrechts unbedingt erforderlich, um weitere Krisen, die in den kommenden Jahren auftreten könnten, so weit wie möglich zu verhindern. Das zu hohe und ungerechtfertigte Wahlbudget sollte überprüft werden.