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Seit dem 1. Januar 1925 besitzt das Deutsche Reich zum ersten mal seit seinem Bestehen ein einheitliches Reichsfürsorgerecht. Der vorliegende Versuch einer übersichtlichen Darstellung dieses Reichsfürsorgerechts für die an der Durchführung dieses Rechts beteiligten Beamten und Angestellten der sozialen Ämter und Stellen ist gleichzeitig auch gedacht als ein Lehr-, Lern- und Lesebuch für die Schüler und Schülerinnen der Wohlfahrtsschulen, die mit den Grundzügen des Fürsorgerechts während ihrer Be rufsausbildung sich vertraut machen müssen. Die Wirkungsmöglichkeiten der neuen Gesetzgebung hängen wesentlich da von ab, daß die mit der unmittelbaren Ausführung betrauten Personen, namentlich auch die in der sogenannten Außenfürsorge tätigen Kräfte, mit den Grundzügen und Grund tendenzen des neuen Rechts vertraut sind. In diesem Sinne will die Schrift an der Aufgabe, die dem neuen Fürsorgerecht gestellt ist, mitarbeiten. Berlin-Schöneberg, den 30. April 1925. Dr. Hans Muthesius. Inhaltsverzeichnis. Seite A. Einleitung I. Was ist Wohlfahrtspflege. . . . . . . . . 1 H. Rückblick auf die Entwicklung seit 1914 . . 5 III. Kurze übersicht über das neue Fürsorgerecht 16 B. Die Leistungen der Fürsorge (das materielle Fürsorgerecht nach den Reichsgrundsätzen) 1. Ziele und Aufgaben der Fürsorge .. 19 H. Voraussetzungen der Fürsorge . . . 25 1. Die Hilfsbedürftigkeit ..... 25 2. übernahme von Verpflichtungen . 30 3. Der Antrag des Fürsorgesuchenden 31 HI. Art der Fürsorge . . . . . . . . 32 1. Offene oder geschlossene Pflege 32 2. Geld- und Sachleistungen . . 35 3. Persönliche Hilfe .... . 37 IV. Maß der Fürsorge ..... . 37 1. Ziel und Maß im allgemeinen 37 2. Unterscheidungen im Maß 38 3. Maß der Krankenhilfe . . . 41 V. Zusammenfassung ..... .