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Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat bisher ausschließlich in Afrika umstrittene Verfahren eröffnet. Vor dem Gerichtshof sind Verfahren gegen 25 Personen anhängig, die sich auf Verbrechen beziehen, die in sechs afrikanischen Staaten begangen worden sein sollen: Libyen, Kenia, Sudan (Darfur), Uganda (die Lord’s Resistance Army, LRA), die Demokratische Republik Kongo und die Zentralafrikanische Republik. Ein 26. Verfahren, das sich gegen einen Rebellenführer aus Darfur richtete, wurde abgewiesen. Die Anklagebehörde des IStGH hat noch keine Verurteilung erwirkt. Darüber hinaus hat die Anklagebehörde in Côte d’Ivoire, Guinea und Nigeria sowie in mehreren Ländern außerhalb Afrikas wie Afghanistan, Kolumbien, Georgien, Honduras und der Republik Korea Voruntersuchungen eingeleitet, die eine mögliche Vorstufe zu umfassenden Ermittlungen darstellen. Die Strafverfolgung durch den IStGH wurde von Menschenrechtsaktivisten gelobt. Gleichzeitig waren die Auswahl der Fälle durch den IStGH-Ankläger und der Eindruck, dass sich der Gerichtshof unverhältnismäßig stark auf Afrika konzentriert, umstritten.