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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 2,0, Universität Mannheim (Fakultät für Sozialwissenschaften Lehreinheit für Politische Wissenschaft und Zeitgeschichte), Veranstaltung: Hauptseminar: „Deutsche Demokratiekonzepte im 20. Jahrhundert im Vergleich', 10 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Über das im Grundgesetz verankerte Prinzip der Streitbarkeit ist viel diskutiert worden. Immer wieder steht man vor der Frage, ob es nicht ein Widerspruch in sich selbst ist, wenn man zum Schutz einer Verfassung unveräußerliche Grundsätze der Verfassung preisgibt. Die Weimarer Reichsverfassung entschied sich gegen das Prinzip der Streitbarkeit. Vielleicht lag es am „liberaldemokratischen Optimismus des 19. Jahrhunderts' , dass die WRV es mit ihrer weitreichenden Konzeption von Freiheit gewährleistete, dass die von ihr gewährten Freiheitsrechte gegen die Verfassung selbst zu missbraucht werden konnten. Es dauerte nicht lange, bis der Weg direkt in die nationalsozialistische Katastrophe führte. Dass dies den Schöpfern des GG bei dessen Ausarbeitung stets vor Augen schwebte, möchte ich in dieser Arbeit anhand der einzelnen Bausteine des Streitbarkeitsprinzips im GG darstellen. Ich möchte zeigen, dass der Parlamentarische Rat stets darauf bedacht war, die missbräuchliche Anwendung von Grundrechten einzuschränken, bzw. dies ganz zu verhindern. Vor allem sollte verhindert werden, dass sich Verfassungsfeinde in ihrer Absicht die Verfassung zu beseitigen, auf die Verfassung selbst berufen können. Friedrich Karl Fromme formuliert diesen Gedanken sehr treffend: „Weder ,legale' Bewerbung um die Macht, noch ,legales' Ergreifen der Macht, noch ,legale' Ausübung der Macht soll für antidemokratische Kräfte möglich sein.' Um zu zeigen dass die einzelnen Bestimmungen und Elemente der „Streitbaren Demokratie' im GG direkte Reaktionen des Parlamentarischen Rates auf die nationalsozialistische