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Im Jahr 2009 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Gesetz über Patientenverfügungen. Für Ärzte, Kliniken und Pflegeeinrichtungen ist eine Patientenverfügung eine bindende Vorgabe. Daher sollte die Verfügung so präzise wie möglich abgefasst werden, am besten mithilfe sachkundiger Beratung. Das Handbuch erläutert beratenden Ärzten und anderen Berufsgruppen die relevanten Sachverhalte und Kriterien und behandelt neben den medizinischen und juristischen auch die ethischen, weltanschaulichen und religiösen Aspekte einer Patientenverfügung.