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Die Geschichte dieses Buches reicht weit zuriick: Als junger Ordinarius in Rostock entschloB ich mich (1898), eine umfassende Ge samtdarstellung des Strafrechts zu schreiben und dann auf solcher breiten, selbst erarbeiteten Grundlage ein kUTzer zusammenfassendes Lehrbuch erscheinen zu lassen. AuBere Ereignisse, insbes. meine Be teiligung an der Strafrechtsreform (1902-1913), dann Kriegs- und Sorgen jahre verzogerten die Durchfiihrung. 1925 und 1930 a ber konnte ich mein groBes Werk 'Deutsches Strafrecht' (Berlin: Julius Springer) in bisher zwei Banden erscheinen lassen. Der erste Band umfaBt die fiir das Verstandnis des Gesamtgebiets entscheidenden Grundlagen (Gegenstand des Strafrechts, Geschichte, Ubersicht iiber das Recht des Auslands, Strafrechtstheorien und Kriminalpolitik); der zweite Band enthalt die allgemeinen Lehren yom Verbrechen, die fiir aIle einzelnen strafbaren Handlungen die wissenschaftlich wie praktisch maBgebende Grundlage der Beurteilung bilden. Ich stand nun vor der Frage, ob ich weiter als Band III in gleicher Weise die einzelnen Delikte (Strafrecht, besonderer Teil) bearbeiten oder bereits auf Grundlage der bisherigen zwei Bande die Gesamtdar stellung des Lehrbuchs in Angriff nehmen sollte. Ich entschloB mich in letzterem Sinne, einmal in dem begreiflichen Streben nach einem vorlaufigen AbschluB, wenn auch in verkiirzter Form, sodann weil die unsichere politische Lage der gesetzlichen Strafrechtsreform eine um fassende Bearbeitung gerade des besonderen Teils erschwerte. So ist das vorliegende Lehrbuch entstanden.