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Inhaltsangabe:Problemstellung: Die Bedeutung der Grunderwerbsteuer in Zusammenhang mit Unternehmensumstrukturierungen ist in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Dies ist insbesondere auf folgende Tatsachen zurückzuführen. Durch das Umwandlungssteuergesetz 1995 und die Neufassung des § 8b Abs. 2 KStG sind einerseits die Möglichkeiten der Unternehmensumstrukturierungen ohne zusätzliche ertragssteuerliche Belastung erheblich erweitert worden. Andererseits hat die Belastung von Umstrukturierungen durch die Grunderwerbsteuer deutlich zugenommen. Verantwortlich hierfür sind im Wesentlichen die durch das Jahressteuergesetz 1997 und durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 eingeführten Verschärfungen. Im Einzelnen sind dies die Anhebung des Steuersatzes von 2 v.H. auf 3,5 v.H., die Anbindung der Bemessungsgrundlage an die Grundbesitzwerte des § 138 Abs. 2 oder 3 BewG in bestimmten Fällen und die Einführung eines zusätzlichen Ersatztatbestands in § 1 Abs. 2a GrEStG, sowie die Absenkung der Grunderwerbsteuer auslösenden Beteiligungshöhe i.S.d. § 1 Abs. 3 GrEStG von 100 v.H. auf 95 v.H.. Aufgrund der geringeren ertragsteuerlichen Belastung bei gleichzeitig gestiegener grunderwerbsteuerlicher Belastung können grunderwerbsteuerliche Aspekte bei der Planung von Umstrukturierungen in den Vordergrund treten oder diese im Einzelfall sogar verhindern. Ziel dieser Arbeit ist es, die aus Gründung und Umstrukturierungen resultierenden grunderwerbsteuerlichen Konsequenzen strukturiert darzustellen und im Anschluss daran Möglichkeiten aufzuzeigen, wie grunderwerbsteuerliche Belastungen vermieden werden können. Dabei ist in die Untersuchungen mit einzubeziehen, dass das Grunderwerbsteuerrecht Kapitalgesellschaften anders behandelt als Personengesellschaften. Dies wird insbesondere anhand der Vergünstigungsvorschriften nach den §§ 5 und 6 GrEStG für Gesamthandsgemeinschaften und der speziell auf Personengesellschaften zugeschnittenen Besteuerungsvorschrift des § 1 Abs. 2a Gr