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Wer des Volkes Wohl fordern will, der hebe mit dar Jugend an. Nachdem schon am 8. Marz 1910 der preuBische Minister fur Handel und Gewerbe erklart hat, daB fUr die nachste Session des Landtags ein Gesetzentwurf in Aussicht stunde, der fur Gemeinden von mehr als 10000 Einwohnern die Errichtung von kaufmannischen und gewerblichen Fortbildungsschulen obligatorisch machen werde, wah rend fUr kleinere Gemeinden die Zulassigkeit der Einfiihrung des Fortbildungsschulzwanges durch Ortsstatut bestehen bleiben solIe, wurde nun auch noch auf dem Deutschen Fortbildungsschultage, der am 7. und 8. Oktober 1910 in Breslau tagte, vom Vertreter des preuBi schen Ministers fur Handel und Gewerbe, Geh. Regierungsrat Gurtler, in seiner BegriiBungsansprache an die zahlreich versammelten Mit glieder der deutschen Vereine fur das Fortbildungsschulwesen, Schul mannern, Verwaltungsbeamten, Gewerbetreibenden usw. Einzelheiten betreffs des geplanten Fortbildungsschulgesetzes gegeben. Der Schul zwang wird danach auf aIle mannlichen und weiblichen Arbeiter unter 18 Jahren ausgedehnt werden. Fur die Ausbildung der Fortbildungs schullehrer (Berufslehrer und Praktiker) will man besondere Ein richtungen mit den Lehrerseminaren verbinden. Die im Sommer 1910 viel erorterte Ubertragung des Fortbildungsschulwesens vom Handels ministerium auf das Kultusministerium wird nicht zur Ausfiihrung kommen, eine Erklarung, die der Fortbildungsschultag mit lebhaftem Beifall entgegennahm. Damit wird auch PreuBen in absehbarer Zeit in die Reihe der anderen deutschen Staaten treten, die die Fortbildungs schulpflicht bereits obligatorisch gemacht haben.