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Die Arbeit versucht, die Diskussion über die gegenseitige Beziehung zwischen dem EU-Recht und dem Recht der Mitgliedstaaten, das durch den Grundsatz des Vorrangs des EU-Rechts geregelt ist, zu beleuchten. Sie versucht, einen normativen methodischen Rahmen anzubieten, innerhalb dessen die Diskussion über den Grundsatz, die vom Gerichtshof der EU und den Verfassungsgerichten der Mitgliedstaaten geführt wird, gestaltet werden sollte. Die Arbeit zielt darauf ab, einen kohärenten normativen (verfassungsrechtlichen) Rahmen zu skizzieren, der den Verfassungsdiskurs auf der Grundlage der Methodik der vergleichenden Dialektik leitet. Die Arbeit diskutiert die verfassungsrechtliche Beurteilung der Wechselbeziehung zwischen EU-Recht und dem Recht der Mitgliedstaaten sowohl aus positiver als auch aus normativer Sicht. Sie versucht, ein methodisches Instrument bereitzustellen, das die Gerichte bei der Entscheidung über den rechtlichen Status des EU-Rechts innerhalb des Hoheitsgebiets eines Mitgliedstaats berücksichtigen müssen. Der Grundsatz des Vorrangs des EU-Rechts wird als H.L.A. Harts Regel der Anerkennung angesehen. Die etablierte Anerkennungsregel der EU sollte von den rechtsanwendenden Stellen, vor allem von den Gerichten, als normative Leitlinie für eine faire Lösung von Konflikten zwischen EU-Recht und dem Recht der Mitgliedstaaten angesehen werden.