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Inhaltsangabe:Einleitung: Die Globalisierung der Kapitalmärkte und die dadurch ausgelöste verstärkte Orientierung der Unternehmen an den Kapitalmarkterfordernissen haben dazu geführt, daß immer mehr deutsche Unternehmen ihren Konzernabschluß auf Basis von IAS oder US-GAAP erstellen. Durch eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2002 werden alle kapitalmarktorientierten Unternehmen verpflichtet ab 2005 ihre Konzernabschlüsse nach IAS aufzustellen. Außerdem stellt diese Verordnung den Mitgliedstaaten frei, vorzuschreiben oder zu gestatten, daß diese Gesellschaften auch ihre Einzelabschlüsse sowie andere Gesellschaften ihre Konzern- und Einzelabschlüsse nach den IAS aufstellen. Die IAS gewinnen daher bei der Diskussion um die Harmonisierung der Rechnungslegung immer mehr an Bedeutung. Die Intensität, mit der die vom IASC entwickelten Rechnungslegungsregeln in Deutschland zur Zeit diskutiert werden, ist darauf zurückzuführen, daß sie erheblich von den noch geltenden handelsrechtlichen Regeln abweichen. Der einzige vom IASC angestrebte Jahresabschlußzweck ist es, die Investoren mit entscheidungsnützlichen Informationen zu versorgen. In der Literatur wird teilweise die Meinung vertreten, daß die IAS (und auch die US-GAAP) besonders geeignet sind, global agierende Anleger mit entscheidungsrelevanten, zuverlässigen und vergleichbaren Unternehmensinformationen für fundierte Investitionsentscheidungen zu versorgen. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, zu untersuchen, ob diese angestrebte Informationsleistung von einer IAS-Bilanz tatsächlich erbracht werden kann. Ein synoptischer Vergleich verschiedener Rechnungslegungssysteme, bspw. des deutschen HGB mit den IAS, ist dabei wenig hilfreich, weil die Zielsetzungen beider Systeme nicht übereinstimmen. Vielmehr gilt es zu analysieren, welche Bilanzierungsregeln die Zielsetzung der Informationsvermittlung erfüllen und welche ihr zuwiderlaufen. Letztlich müßte man alle Ansatz-, Bewertungs-, Gliederungs- und Ausweisregeln im Detail unte