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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Allgemeines, Note: 1,3, Fachhochschule Regensburg (Fachbereich Betriebswirtschaft), Veranstaltung: Europäisches Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: A. Begriff und IdeeBei der Europäischen Gesellschaft (abgekürzt SE, vom lateinischen „societas europaea') handelt es sich um eine supranationale Rechtsform für gemeinschaftsrechtliche Kapitalgesellschaften auf europäischem Terrain. In diesem Kontext ist unter einer Gesellschaft eine privatrechtliche Personenvereinigungzu verstehen. Angesichts der weltweiten Globalisierung und Harmonisierung derEuropäischen Union (EU) wird die Notwendigkeit zur Schaffung eineseinheitlichen europäischen Marktes gesehen.2 Daher soll den europaweittätigen Unternehmen mit der Gründungsform der SE die Möglichkeit gegebenwerden, in der Zukunft mit nur einer Gesellschaft an Stelle einer kompliziertenKonzernstruktur zu operieren.3 Bislang war dies ausschließlich über ein weitverzweigtes Netz von Holding- und Tochtergesellschaften möglich, die in deneinzelnen Mitgliedstaaten (MS) nach dem dort geltenden Gesellschaftsrechtniedergelassen sind.4 Diese Netzstrukturen belasten die Unternehmen durchzusätzliche Managementebenen mit direkten (Koordinations-) Kostengravierend und vermindern indirekt die Effizienz.5 Schließlich sollen dieUnternehmen von rechtlichen, steuerlichen und psychologischen Schwierigkeiten,die mit der Niederlassung in anderen Staat nun mal vorhanden sind,entlastet werden.6B. Historische EntwicklungDie Idee zur Schaffung einer vom nationalen Recht unabhängigeneuropäischen Gesellschaft entstand bereits Mitte des 20. Jahrhunderts. Derfranzösische Notar Thibièrge trug im Jahre 1959 entsprechende Überlegungenauf dem Kongress des französischen Notariats vor.7 Ein ersterKodifikationsentwurf wurde im Jahre 19708 unter Leitung des RotterdamerHandelsrechtlers Sanders dem Ministerrat vor...1 vgl. Eisenhardt, Gesellschaftsrecht, 11. Auflage, München 2003.2 v