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Inhaltsangabe:Einleitung: Mit der Vergabe von Optionen auf Aktien von Unternehmen1 im Rahmen von Stock-Option-Programmen können unterschiedliche Ziele verfolgt werden. Einerseits soll die Gewährung von Stock Options im Rahmen des Shareholder-Value-Konzepts4 zur Lösung des Principal-Agents-Konflikts und somit zu einer nachhaltigen Unternehmenswertsteigerung führen. Andererseits versprechen sich die Unternehmen durch den Einsatz von Aktienoptionsplänen einen großen Erfolg bei der Rekrutierung von Führungskräften und deren langfristige Bindung an das eigene Unternehmen. Im Zuge der Einführung derartiger Vergütungssysteme stellt sich die Frage der Rechnungslegung für Aktienoptionen. Die bilanzielle Abbildung von Aktienoptionsplänen ist nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Enron-Skandals und zahlreicher anderer Bilanzskandale in Amerika und Europa zum Gegenstand kontroverser Diskussionen herangewachsen. Die Unternehmen sind mit Vorwürfen wie Aufblähung der Jahresergebnisse und Selbstbedienung der Führungskräfte konfrontiert worden. Darüber hinaus hat die lange Zeit praktizierte erfolgsneutrale Behandlung der Ausgabe von Stock Options zu einer Unterschätzung der tatsächlichen Kosten derartiger Vergütungssysteme geführt. In Deutschland hat der DSR mit dem Standard E-DRS 11 Bilanzierung von Aktienoptionen und ähnlichen Entgeltformen einen Standardentwurf basierend auf dem Positionspapier der Arbeitsgruppe Stock Options vorgelegt. Hinsichtlich der bilanziellen Behandlung aktienkursbasierter Vergütungsformen bestand im Gegensatz zu der Vorgehensweise nach US-GAAP im IAS/IFRS-Regelwerk vor der Veröffentlichung des umfassenden Standardentwurfs ED 2 Share-based Payment am 7.11.2002 eine vielfach kritisierte Regelungslücke. Am 19.2.2004 verabschiedete das IASB den IFRS 2 Share-based Payment, der die Bilanzierung und Bewertung aktienkursbasierter Vergütungsformen für die IAS/IFRS-Rechnungslegung verbindlich regeln soll. Die zentrale Regelung des IFRS 2 besagt, dass akti