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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 13, Bucerius Law School - Hochschule für Rechtswissenschaften in Hamburg (Lehrstuhl für Steuerrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Im Wirtschaftsgeschehen gibt es Entscheidungen, die auf den ersten Blick ökonomisch unsinnig erscheinen, steuerlich jedoch profitabel sein können. Dieses Phänomen lässt sich für alle Steuerarten beobachten. Im Bereich der Körperschaftsteuer stellt der sog. „Mantelkauf' ein besonderes Problem dar, welches durch das obenstehende Zitat trefflich beschrieben wird. Unter einem Mantelkauf versteht man die Möglichkeit, zahlungsunfähige Körperschaften, bildlich bezeichnet als „Mäntel', die steuerliche Verlustvorträge haben, zu erwerben und die Verluste für eine andere Körperschaft zu nutzen, was letztlich doch finanziell profitabel sein kann. Ein solcher „Handel mit Verlustvorträgen' kann als missbräuchlich angesehen werden, denn grds. ist der Verlust innerhalb der steuerlichen Sphäre der Körperschaft mit dieser verbunden. Weder die Finanzgerichte noch der Gesetzgeber haben es bisher geschafft, dieses Problem zufriedenstellend einzudämmen. Nachdem lange versucht worden war, diese Situation über die ständige Rspr. des BFH zu regeln, wurde § 8 IV KStG vom Gesetzgeber erlassen. Da dieser nur sehr schwer gehandhabt werden konnte, wurde er aufgehoben und durch § 8c ersetzt, um eine „einfachere und zielgenauere Verlustabzugsbeschränkung' bei Anteilsübertragungen zu schaffen. Im Rahmen dieser Untersuchung des § 8c wird zunächst seine historische Entwicklung aufgezeigt. Sodann wird die Norm in ihren Bestandteilen dargestellt und an problematischen Stellen detailliert analysiert. Da die Ausnahmen vom Verlustuntergang nach § 8c I 1 u. 2, die „Konzernklausel' aus S. 5 und die „Stille-Reserven-Klausel' aus S. 6 - 9, besonders viele praktische Probleme mit sich bringen, werden diese en détail in praktischen Anwendungsfällen induktiv charakterisiert und dargestellt. Auch die „Sanier