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Die Familie als primäre Sozialisationsinstanz ist an erster Stelle für die Er- 2 ziehung und Bildung ihrer Kinder zuständig und somit „der zentrale Ort des 3 Aufwachsens von Kindern' (BMFSFJ 2002, S. 42). Sie gilt als „wesentlicher Kristallisationspunkt für die Vermittlung und Aneignung allgemeiner Lebensf- rungskompetenzen' (BRAKE & BÜCHNER 2003, S. 629) und ist und bleibt die „wichtigste Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsinstanz' (BMFSFJ 2005a, 4 5 S. 341). Über die Weitergabe und Aneignung von kulturellem Kapital erm- licht sie den Kindern kulturelle Teilhabefähigkeit; die Vermittlung von sozialem Kapital trägt dazu bei, soziale Anschlussfähigkeit zu eröffnen (vgl. BRAKE & 6 BÜCHNER 2003). „Familien [... ] erbringen im Kontext ihres Mikromilieus und ihrer Alltagspraxis - genständige, genuin familiale Bildungsleistungen, die für die einzelnen Famili- mitglieder und deren kulturelle Teilhabe und soziale Anschlussfähigkeit ebenso von Bedeutung sind wie für den Fortbestand und die Weiterentwicklung des Humanver- 7 mögens in der Gesellschaft insgesamt' (BRAKE & BÜCHNER 2003, S. 620f.). So gilt die Familie als der „ursprüngliche und begleitende Ort der Bildung von Humanvermögen' (WISSENSCHAFTLICHER BEIRAT FÜR FAMILIENFRAGEN 2002, S. 9).