Librería Samer Atenea
Librería Aciertas (Toledo)
Kálamo Books
Librería Perelló (Valencia)
Librería Elías (Asturias)
Donde los libros
Librería Kolima (Madrid)
Librería Proteo (Málaga)
Inhaltsangabe:Einleitung: Die New Economy gewinnt in der heutigen Wirtschaft immer mehr an Bedeutung. Aufstrebende Jungunternehmen, sogenannte Start-up Companies, aus modernen Wirtschaftszweigen wie z.B. Biotechnologie, Internet oder Informationstechnologie sehen ihre Chancen am Neuen Markt. Auf ihrem Weg an die Börse sind diese Unternehmen auf qualifizierte Hilfe von außen angewiesen. Die Aufgabe eines Emissionsbegleiters kann prinzipiell von den Konsortialbanken übernommen werden. Es empfiehlt sich jedoch, einen erfahrenen externen Emissionsberater für die Vorbereitung und Durchführung des Going Public hinzuzuziehen. Im Rahmen des Börsengangs bietet sich den Unternehmen neben einer Wachstumsfinanzierung und einer Stärkung der Wettbewerbsposition die Möglichkeit einer liquiditätsschonenden Entlohnung des Emissionsberaters auf Basis variabler Vergütungsformen. Consulting for shares, die Beratung gegen Aktien, ist nur eine mögliche Ausprägung einer erfolgsabhängigen Vergütung. Diese neue Form der Entlohnung ist in den USA schon weit verbreitet und wird in zunehmenden Maße auch in Deutschland genutzt. Vor diesem Hintergrund stellen sich in Bezug auf die handelsrechtlichen Grundlagen, sowie die steuerlichen Auswirkungen solcher alternativen Vergütungsformen einige Fragen, die bisher in diesem Zusammenhang weder in der Literatur noch von der Rechtsprechung eingehender diskutiert wurden: Mit welchem Wert sind die als Gegenleistung für die Beratungsleistung erhaltenen Gesellschaftsanteile zu bewerten? Liegt auf Ebene der Altgesellschafter eine verdeckte Einlage vor, wenn sie ihre Gesellschaftsanteile als Vergütungsbestandteil unmittelbar an den Emissionsberater abgeben? Leistet der Berater in Höhe der als Vergütung vereinbarten Gesellschaftsanteile eine Einlage in die zu beratende Gesellschaft? Besteht auf Beraterebene durch die häufige Veräußerung von Aktien die Gefahr einer Umqualifizierung der Einkünfte? Nach welchen umsatzsteuerlichen Vorschriften ist die Bem