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Inhaltsangabe:Gang der Untersuchung: Die Arbeit befaßt sich mit der Bilanzierung nach International Accounting Standards (IAS). Es werden die Bilanzierungsgrundsätze der IAS beschrieben und auf die Arbeit des IASC, des International Accounting Standards Comittee eingegangen. Im Besonderen wird die bilanzielle Behandlung der immateriellen Vermögensgegenstände dargestellt. Man erkennt, daß es in diesem Bereich gravierende Unterschiede zur Rechnungslegung nach HGB gibt. Es wird die Methode der fortgeführten Anschaffungskosten sowie die Neubewertungsmethode dargestellt. Das Aktivierungsverbot des §248(2) HGB gilt hier nicht, jedoch müssen bestimmte Voraussetzungen für die Aktivierung immaterieller Vermögensgegenstände gelten. Diese werden in der vorliegenden Arbeit erläutert. Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: AbkürzungsverzeichnisIV I.Einleitung 1.Problemstellung1 2.Gang der Untersuchung1 II.Die Behandlung des immateriellen Anlagevermögens 1.Definition thematisierter Begriffe 1.1.Bilanzierung2 1.2.Immaterielles Anlagevermögen2 1.3.International Accounting Standards3 1.4.Forschung3 1.5.Entwicklung3 A.Immaterielle Vermögensgegenstände im Sinne des E.50 1.Grundlagen 1.1.Allgemeines zum immateriellen Anlagevermögen4 1.2.Anwendungsbereich des E.504 2.Ansatz 2.1Ansatzkriterien aktivierungspflichtiger immaterieller Vermögensgegenstände6 2.1.1.Wahrscheinlichkeit des Nutzenzuflusses6 2.1.2.Zuverlässige Meßbarkeit der AHK7 2.2.Ansatz anderer immaterieller Güter und bestimmter immaterieller Vermögensgegenstände8 2.3.Aktivierungsverbot für originäre Firmenwerte9 2.4.Verbot nachträglicher Aktivierung bereits erfolgswirksam erfaßter Ausgaben9 3.Bewertung 3.1.Bewertung bei Zugang9 3.2.Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten11 3.3.Folgebewertung 3.3.1.Fortgeführte AHK12 3.3.2.Neubewertung bzw. Alternative Methode12 3.3.2.1.Voraussetzungen12 3.3.2.2.Ermittlung des beizulegenden Wertes13 3.3.2.3.Häufigkeit der Neubewertung13 3.3.2