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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,7, Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre (Makroökonomie)), Veranstaltung: Das Gutachten des Sachverständigenrates 2006, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Jahr 1996 wurde nach langen und hitzigen Diskussionen der gesetzliche Kündigungsschutz durch die Regierung unter Bundeskanzler Kohl gelockert, u. a. durch eine Anhebung des betrieblichen Schwellenwertes von fünf auf zehn Beschäftigte. Nach dem Regierungswechsel löste die neue rot-grüne Bundesregierung eines ihrer Wahlversprechen ein und revidierte diese Gesetzesänderung z. T. wieder. Zum 1.1. 2004 wurden mit dem „Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt' schließlich wiederum Lockerungen der Kündigungsschutzregeln umgesetzt. Schon aus dem Verlauf der Gesetzgebungsverfahren in den vergangen Jahren wird ersichtlich, wie kontrovers das Thema Kündigungsschutz im politischen Bereich, aber auch darüber in der gesellschaftlichen sowie wirtschaftswissenschaftlichen Diskussion diskutiert wurde und wird.Im internationalen Vergleich gelten die deutschen Kündigungsschutzregeln als restriktiv. Es gibt eine Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften (neben dem Kündigungsschutzgesetz das BGB, Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes, die Rechtsauslegung der Arbeitsgerichte und u. U. Klauseln in individuellen Arbeitsverträgen), die Unternehmen bei Einstellungen und vor allem bei Entlassungen beachten müssen. So verwundert es nicht, dass in Deutschland jährlich zahlreiche Kündigungsschutzklagen zu beurteilen sind. Im Jahr 2004 wurden an den Arbeitsgerichten über 300.000 Verfahren um Kündigungsfragen verhandelt. Neben dem administrativen Aufwand der mit Kündigungen verbunden ist, entstehen somit auch insbesondere durch Lohnfortzahlungen und Abfindungen erhebliche Kosten, deren Ausmaß vor Prozessbeginn für die Unternehmen kaum abzuschätzen ist. Angesichts dieser Zusatzkosten, der unklaren Rechtssprechung und den daraus