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Inhaltsangabe:Einleitung: Das Kerngeschäft der Banken ist die Übernahme von Risiken, insbesondere Kredit-, Markt- und Liquiditätsrisiken. Für die Stabilität des Finanzsystems ist somit ein sorgsamer Umgang mit diesen Risiken von besonderer Bedeutung. Für Kreditinstitute wurden daher besondere Aufsichtsregelungen geschaffen, die über die eigene Risikovorsorge der Institute hinausgehen. Die Grundlage hierfür bildet die Eigenkapitalübereinkunft des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht aus dem Jahr 1988 (Basel I). Kreditrisiken wurden erstmals im Verhältnis zu einem einheitlich definierten haftenden Eigenkapital begrenzt. Das schnelle Wachstum der Finanzmärkte und die hohe Zahl der Produktinnovationen, insbesondere im Bereich der derivativen Finanzinstrumente, zeigen jedoch zunehmend die Unzulänglichkeiten von Basel I. Ein Kritikpunkt am derzeit geltenden System ist die mangelnde Korrelation zwischen dem tatsächlichen Kreditrisiko und der damit verbundenen bankaufsichtlichen Kapitalanforderung; die unterschiedliche Bonität von Kreditnehmern wird nur unzureichend berücksichtigt. Kunden schlechterer Bonität werden durch Kunden besserer Bonität subventioniert. Der Baseler Ausschuss hat im Jahr 1999 seine Vorschläge zur Neuregulierung der Kapitalunterlegung vorgestellt. Diese Diplomarbeit beschäftigt sich mit der Kreditausfallrisikominimierung. Es gilt zu klären, ob Sicherheiten, Garantien und Nettingvereinbarungen durch die Neuregelungen durch Basel II zu einer stärkeren Risikominimierung beitragen können. Hierfür wird zunächst ein Überblick über die Baseler Eigenkapitalvereinbarung gegeben. Anschließend wird der Begriff des Kreditrisikos definiert und auf Besonderheiten bei der Ermittlung des Kreditrisikos eingegangen. Es folgt eine Untersuchung über die möglichen Erträge aus Kreditrisiken für Banken. Im Hauptteil wird zuerst der Übergang zu den IRB-Ansätzen erläutert, bevor im Einzelnen auf die Kreditsicherungstechniken Sicherheiten, Garantien und Nettingvereinbar