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Das dem Krankenhausrecht im weitesten Sinne gewidmete Werk ist der juristische Teil des Jahrbuchs für das gesamte Krankenbauswesen, dessen gleich zeitig erscheinender erster Teil den Krankenbausbetrieb darstellt und ins besondere Fragen der Krankenbauswirtscbaft, der Krankenbauspolitik, des Krankenhaus baues, der Krankenbaustecbnik, der Anstaltsfürsorge und der Anstaltsstatistik behandelt. Für die Anlage des Werkes sind drei Gesichtspunkte maßgebend gewesen: Erfassung sämtlicher Rechtsgebiete, Verbindung von Systematik und Bericht erstattung, periodisches Erscheinen. Im Mittelpunkt steht das Recht des Krankenhauses selber, und zwar: die Er richtung von Krankenanstalten, die Grundlagen ihrer Verwaltung, die Beziehungen zu Staat und Kirche, zur Umwelt, zu den im Krankenbaus tätigen Personen, zum Patienten, zu den Reichsversicherungsträgern und zur öffentlichen Fürsorge. Über die eigentliche Krankenbausgrenze hinausgehend, behandeln weitere Teile ausführlich das Heil-und Arzneimittelrecht, mit besonderer Berücksichtigung des Entwurfs des Reichsarzneimittelgesetzes und Reicbsapotbekengesetzes, sowie das Recht des gewerblichen A potbeken wesens, steuerrechtliche Fragen und ins beson dere das Ärzterecht, auch das der frei praktizierenden Ärzte vom Standpunkt des Zivil-Straf-und Verwaltungsrechts. Sind doch viele Rechtsgebiete für sie und die Krankenhausärzte die gleichen, wie z. B. die Fragen der Ausbildung, Approbation, Standesrecht, Haftung für Kunstfehler usw. Die Beschränkung auf einen Aus schnitt würde ein unvollständiges Bild von zweifelhaftem Wert geben.