Karlheinz Schneider / Martina Cappenberg / Patricia Toussaint
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Zur Zweckverwirklichung Kindeswohl gibt der Gesetzgeber den an Verfahren beteiligten Professionen unbestimmte Rechtsbegriffe an die Hand. Um diese fallgerecht anzuwenden, bedarf es interprofessioneller Kommunikation, ohne welche Familienrichter/innen in der Wahrnehmung ihrer Aufgabe regelhaft überfordert wären. Allerdings kommunizieren die Professionen auf der Basis ihrer je fachwissenschaftlich-berufsspezifischen Methodik, was zu Missverständnissen und Konflikten führen kann. Diese im Interesse am Kindeswohl aufzulösen, bedarf einer dialogischen Rechtfindung. Im Fokus dieser Studie stehen zwei Grundfragen: wann und unter welchen Bedingungen die Kindeswohlorientierung verloren zu gehen scheint, wann eine dialogische Rechtsfindung gelingt und wann sie warum scheitert.