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Meine Schrift: Die Grundgedanken der Reichsverfassung, München 1920, ist längst vergriffen. Sie beruhte auf Vorlesungen, die im ersten Semester nach Inkraft treten des Weimarer Gesetzeswerkes an der Universität München gehalten worden waren. Ihr Zweck war, in großen Zügen in den politischen Gehalt der Verfassung einzuführen. Als einer der ersten V ersuche, zu der neuen Grundlage unserer öffentlichen Rechtsordnung Stellung zu nehmen, fand die Arbeit eine überaus freundliche Auf nahme. Der Mangel jeglicher Literatur und richtunggebender Staatspraxis hatte ihre Abfassung erschwert und erleichtert. Sie mußte und konnte versuchen, rein aus eigenem heraus, in groben Strichen ein Bild des umgestalteten deutschen Staats wesens zu entwerfen. Im großen und ganzen scheint es ihr gelungen zu sein, das Wesentliche richtig zu erfassen und dadurch auch ein wenig zu der praktischen Einführung der Verfassung beizutragen. Insbesondere hat sich das nach dem Wortlaut des Gesetzes einigermaßen undeutlich gestaltete Amt des Reichspräsi denten tatsächlich ganz in der Richtung entwickelt, wie es damals vorahnend dargestellt wurde. Seither sind siebeneinhalb Jahre vergangen. Das Schrifttum über die Verfassung ist angeschwollen in Kommentaren, systematischen Bearbeitungen, zahllosen Einzel schriften. Eine umfängliche Staatspraxis hat sich entwickelt. Lebhafte, z. T.