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Christian Stahl zeigt, dass die Nutzungshäufigkeit von Kommunikationskanälen nur eingeschränkt dazu geeignet ist, den Erfolg von Sportpräsentationen zu belegen. Er weist die Legitimität der normativen Vorgaben des Rundfunkrechtes nach und überprüft die Geltung dieser Normen für die Präsentation der 28. Olympischen Sommerspiele 2004.