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Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 1,3, Hochschule Darmstadt, 80 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Diskussion um die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen ist auch nach der Ablehnung des Richtlinienentwurfes durch das Europäische Parlament am 06. Juli 2005 nicht beendet, sondern nach wie vor aktuell, da sich an der Rechtsprechungs- und Patentierungsspraxis in Europa nichts geändert hat. Im Laufe der Kontroverse um die Richtlinie hat sich gezeigt, dass es zwischen Patentierungsbefürwortern und Gegnern eine klare Front gibt. Beide Seiten versuchten mit Lobbyarbeit und Aktionen das Europäische Parlament und die Öffentlichkeit von ihrer Meinung zu überzeugen. Patentierungsgegner schickten zahlreiche Briefe an Politiker, unterzeichneten Online-Petitionen und schickten sogar aus Protest Bananen an das Bundesjustizministerium. Letztlich erreichten die Richtliniengegner damit ihr Ziel und die Richtlinie wurde nicht verabschiedet. Im Rahmen dieser Arbeit soll erörtert werden, ob und in welcher Form die Softwareindustrie auf diese Ablehnung reagiert hat. Nachdem die einzelnen Entwürfe der Richtlinie erörtert worden sind, wird dazu die Anzahl von Patentanmeldungen ausgesuchter Softwarefirmen vor und nach dem Scheitern der Richtlinie kritisch beleuchtet werden. Weiterhin wird auf Alternativen zum bestehenden Patentsystem eingegangen, um anschließend sinnvolle Regelungen im Hinblick auf einen Interessenausgleich zwischen den widerstreitenden Gruppen zu präsentieren. 1.2. Gang der Untersuchung Nach allgemeinen Überlegungen zum Patentschutz in Kapitel zwei, werden im dritten Kapitel die patentrechtlichen Schutzmöglichkeiten für computerimplementierte Erfindungen dargestellt. Dazu wird auf die einzelnen Patentierungsvoraussetzungen nach deutschem Recht eingegangen, gefolgt von der Darstellung der einschlägigen Rechtsprechung von BGH und BPatG. Dem schließt sich e