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Die vorliegende Arbeit behandelt die Notendeckungsvorschriften der wichtigsten Zentralnotenbanken besonders in ihren Verande rungen von 1914 bis 1925. Die einschneidenden Umgestaltungen der meisten Bankgesetze durch den Krieg und die Griindungen einer Reihe neuer Notenbanken in der Nachkriegszeit lassen diese Zeit fUr eine derartige Untersuchung besonders geeignet erscheinen. Die Arbeit geht in der Weise vor, daB sie neben den Anderungen des Notenausgaberechts auch die tatsachliche Entwicklung der Noten deckung behandelt, da diese in enger Wechselbeziehung dazu steht. Wenn auch diese Darstellung naturgemaB nicht vollstandig ist, so zeigt sie doch, wie die N otendeckungsvorschriften ihre Aufgabe erfiillt haben. Aus dieser Kenntnis heraus laBt sich dann leicht zu den gesetz lichen N otendeckungsvorschriften im allgemeinen kritisch Stellung nehmen. Die Frage spitzt sich dahin zu: 1st das Notenausgaberecht, so wie es in den meisten Staaten geregelt ist, das geeignete Mittel zum Schutz der Goldwahrung? Ob die Goldwahrung selbst die geeig netste Form der Wahrungsverfassung ist, steht damit auBerhalb der Untersuchung. Es handelt sich hier darum, festzustellen, in welcher Weise die N otendeckungsvorschriften imstande sind, die ausgegebenen Banknoten in ihrer Bewertung mit dem Wahrungsmetall zu verbinden, und die Wahrung eines Landes, WOl’unter aIle umlaufenden Zahlungs mittel zu verstehen sind, auch in kritischen Zeiten widerstandsfahig zu maehen. Die Frage der Stabilisierung des Geldwertes, die I r v i n g F ish e r und Key n e s aufgerollt haben, hat hiermit nichts zu tun.