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1m Jahre 1913 erschien im J. Schweitzer-Verlag, Miinchen, von mir eine zusammenfassende Monographie iiber das Recht und die SteHung der drahtlosen Telegraphie im offentlichen Leben unter dem Titel: 'Die Funkentelegraphie im Recht', in der auch volkerrechtliche Fragen sowie die internationale und die interne Reglung der Funktelegraphie in den einzelnen Landern geschildert wurden. Die vorliegende Arbeit befaBt sich ausschlieBlich mit der international en Reglung und insbesondere mit dem Weltfunkvertrag (Washington, 1927), der am 1. Januar 1929 in Kraft getreten it. Unter gebiihrender Wiirdigung dieses Vertrags sowie unter Hervorhebung der volkswirtschaftlichen Bedeutung diese Verkehrsmittels wird in der vor und verkehrsgeschichtlichen Abhandlung versucht, eine um liegenden rech- fassende DarsteHung der Entwicklung und des heutigen Standes der internatio· nalen Rechtsverhaltnisse auf dem Gebiet des Funkwesens zu geben. Es wird gezeigt, daB aHe Glieder der internationalen Verkehrsgemeinschaft bemiiht sind, den offentlichen Verkehr durch internationale Abkommen zu schiitzell und zu regeln. Man darf nicht verkennen, daB die internationale Reglung der Funk telegraphie nicht nur zu einer umfassenden Einigung der meisten Nationen, sondern auch zu der Erkenntnis gefiihrt hat, daB kriegfiihrende Machte den Welt verkehr tunlichst wenig behindern sollen. ,'Vir konnen in dem neuen Verkehrs mittel eine Moglichkeit erblicken, die einzelnen Staaten zu einer Rechtsgemein schaft enger zusammenzuschliel3en. Berlin-Friedenau, Friihjahr 1929. H. Thurn. Inhaltsverzeichnis.