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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich VWL - Gesundheitsökonomie, Note: 2,0, Universität Hamburg (HWP), Veranstaltung: Interdisziplinärer Kurs (Schwerpunkt BWL), 5 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Angesichts der neuen Möglichkeiten im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung hat das Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung zum 01. Januar 2006 die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte beschlossen, mittels derer Datenabgleich, -erfassung und -weitergabe im Gesundheitswesen erleichtert werden sollen. Im Jahr 2003 übten in der Bundesrepublik Deutschland 304.117 Ärzte1 und 79.965 Zahnärzte2 einen Heilberuf aus. Zur Versorgung mit Arzneimitteln der 82.537.000 Bundesbürger (2002)3 (davon ca. 71 Mio. Versicherte4 der gesetzlichen Krankenversicherung, GKV), standen 21.465 Apotheken (2002)5 zur Verfügung. Aktuell finden 1,24 Mrd. Arzt - Patientenkontakte statt aus denen 12,5 Rezepte plus 2,5 Verordnungen je Patient und Jahr resultieren. In Summe ergibt dies rund 887 Mio. Papierrezepte6. Weiter gehören dem Gesundheitssystem 3247 Krankenkassen und 2.240 (2003) Krankenhäuser8 an. Durch die vielen Teilnehmer am System und die unterschiedlichen Leistungserbringer, welche im Rahmen eines Krankheitsverlaufs parallel und auch miteinander arbeiten, gibt es aufgrund der Verteilung der Daten oft Schwierigkeiten, die notwendigen Informationen über den Krankheitsverlauf zu kombinieren. Folgende Probleme sind zurzeit nicht in den Griff zu bekommen: - Anamnesen und Untersuchungen werden mehrfach erstellt bzw. durchgeführt - Arzneimittelrisiken werden teilweise nicht oder spät erkannt, Neben- und Wechselwirkungen bestehen neben Unverträglichkeiten - Zeitintensive, administrative Prozesse beeinflussen die Behandlungszeit negativ - Der Patient hat meist nur begrenzte Möglichkeiten, dem Behandler die vorhandenen Informationen zur Verfügung zu stellen Im folgenden Text sollen die Möglichkeiten aufgeführt werden, dieser Problem