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Inhaltsangabe:Problemstellung: Die Gemeinschaft trifft die erforderlichen Maßnahmen, um bis zum 31. Dezember 1992 . . . den Binnenmarkt schrittweise zu verwirklichen. Der Binnenmarkt umfasst einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gemäß den Bestimmungen diese Vertrages gewährleistet ist.(Art. 8a EWG-Vertrag) Da die überwiegende Zahl der Bauunternehmen ausschließlich in einem relativ kleinen Umkreis ihres Unternehmenssitzes tätig ist, ist diese weitgehende Öffnung der Grenzen zwischen den einzelnen Ländern nur für bestimmte Bauunternehmen von Bedeutung. In der Euregio Aachen-Lüttich-Maastricht bietet es sich für Bauunternehmen aufgrund der geographischen Nähe an, den EU-Binnenmarkt zu nutzen und Bautätigkeiten im benachbarten Ausland auszuführen. Die vorliegende Arbeit untersucht, ob die Schaffung des EU-Binnenmarktes anhand von EURichtlinien im Bereich der Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen in der Euregio erreicht wurde und ob daher die grenzüberschreitende Ausführung von Bauarbeiten in den letzten sieben Jahren zur Realität geworden ist. Gang der Untersuchung: Dazu werden in Kapitel 2 zunächst die zentralen europäischen Richtlinien der Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen, die Baukoordinierungsrichtlinie und die Rechtsmittelrichtlinie, vorgestellt. Im Anschluss daran wird erläutert, wie bei Verstößen gegen die EU-Richtlinien eine Intervention der EU-Kommission erlangt werden kann. Kapitel 3 behandelt die Umsetzung, der Baukoordinierungsrichtlinie und der Rechtsmittelrichtlinie in nationales belgisches, deutsches und niederländisches Recht und welche Bestimmungen in den drei Ländern für die Vergabe öffentlicher Bauaufträge unterhalb des EU-Schwellenwertes gelten. Diese Regelungen der Vergabe in den einzelnen Ländern werden einander in Tabellen gegenübergestellt, um einen direkten Vergleich zu ermöglichen. Um herauszufinden, ob die Ausführung von Bauarbeiten im benachbarten Ausland bereits