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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 1,7, Technische Universität Dresden (Institut für Geschichte), Veranstaltung: Die Labilität der Nachfolger und die Stabilität der Monarchie: Die römische Kaiserherrschaft nach Augustus, Sprache: Deutsch, Abstract: Es werden Merkmale des Verhältnisses zwischen dem obersten Gremium in Rom und dem Princeps in verschiedenen Abschnitten des Herrschaftssicherungsprozesses untersucht und miteinander verglichen. Schließlich muss festgestellt werden, dass der Untersuchungsgegenstand einem zeitlichen Wandel unterliegt, der in der wachsenden Stabilität der Alleinherrschaft des Augustus seinen Ausdruck fand. Die Entwicklung von der restituta res publika' zur Augustäischen Herrschafft wird von wechselnden Phasen des gegenseitigen Umgangs der beiden Parteien, Senat / Princeps bestimmt. 1. Hervortasten, Kompromisse, Rücksichtnahme aufgrund der gefährlichen Situation. 27 v. Chr. war die Entwicklung noch offen. Augustus´ Principat war nicht stand unter legitimationsdruck. 2. Dominanz, Unterdrückung, Kontrolle bei zu geringem Rückhalt. Augustus gerät an den Punkt des Widerstands. Rückschlag 23. v. Chr. 3. Institutionalisierung, Konsolidierung als neuer Weg. Neues System neben dem Senat Neues Bewusstsein des Senatorenstandes. Augustus verstand es, seine Stellung aus einer persönlichen Krisensituation 23. v. Chr. heraus zu Konsolidieren, indem er die Katastrophe um die Versorgung Roms für seine Zwecke zu nutzen wusste. Der Weg, den der Princeps einschlug führte in die Fusion von domus augusta und res publica. Augustus war um den guten Ausgleich mit den Senatoren bemüht, so will es Augustus im Tatenbericht verstanden wissen. Natürlich hob Augustus die Würde des Standes und erzeugte ein Standesethos, welches auf der Disziplinierung seiner Mitglieder basierte. Auch betont er in den res gestae die verfassungsmäßige Gleichstellung seiner Person gegenüber den collega, wobei