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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Politik - Thema: Europäische Union, Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), Veranstaltung: Integrationsverantwortung in der Praxis, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Vertag von Lissabon ist am 01. Dezember 2009 in Kraft getreten. Er war das Ergebnis eines langen Prozesses, einer Reflexionsphase, in welchem der ursprünglich geplante Vertrag über eine Verfassung für Europa (Verfassungsvertrag) vom 29. Oktober 2004 scheiterte, da unter anderem Frankreich und die Niederlande den Vertrag in Referenden ablehnten. Der Vertrag von Lissabon begreift sich nun als die Änderung des Unionsvertrages und des EG-Vertrages, welcher in den „Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union' umbenannt wurde. Doch auch bevor der Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007 in Kraft treten konnte, galt es einige Hürden zu bewältigen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte nach eingegangenen Klagen die Aufgabe, diese zu prüfen und ein Urteil über das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon zu fällen. Am 30. Juni 2009 war es soweit. Das Urteil des BVerfG zum Vertrag von Lissabon wurde veröffentlicht. Das Ergebnis war ein „Ja' zum Reformvertrag, jedoch mit Einschränkungen. In der folgenden Arbeit soll eine Rezeption der Literatur über das Urteil vorgenommen werden. Dabei werden neun Zeitschriftenaufsätze untersucht, welche sich mit dem Urteil auseinandersetzen. Diese stammen aus der „Juristen Zeitung', der Zeitschrift „Neue Juristische Wochenschrift', der „Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft', der „Stiftung Wissenschaft und Politik', der Zeitschrift „Deutsches Verwaltungsblatt' und dem Journal „integration'. Da aufgrund des angesetzten Umfangs dieser Arbeit nicht auf alle Aspekte zur Beurteilung des Urteil eingegangen werden kann, beschränkt sich die Rezeptur besonders auf zwei Aspekte: der erste Aspekt bezieht sich das Demokratiedefizit und dem selbst gefordertem Recht zur Überprüfung weiterer europä