Daniela Schiesser / Daniela Schießer
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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Soziologie - Medien, Kunst, Musik, Note: 1,3, Ludwig-Maximilians-Universität München, 9 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Fahren Sie, werter Leser, ein Dieselfahrzeug? Dann wissen Sie über die neue, ab 2005 gültige EU-Schadstoffrichtlinie sicherlich schon Bescheid: demnach darf der Tagesgrenzwert von 50 Mikrogramm Feinstaub - dessen Hauptbestandteil die in Dieselabgasen enthaltenen Rußpartikel sind - an nicht mehr als 35 Tagen im Jahr überschritten werden. Bei weiteren Überschreitungen sind die betroffenen Kommunen dazu verpflichtet, Fahrverbote auszusprechen. Bei einer Nichtbefolgung dieser Auflage müssen die „Defektierer' (die also trotz Grenzwertüberschreiung kein Fahrverbot aussprechen) mit einer Klageflut rechnen da mit Inkrafttreten dieses neuen Gesetzes dasRecht auf saubere Luftdurch jedermann einklagbar geworden ist. Lassen Sie sich diesen Satz nochmals durch den Kopf gehen: saubere Luft - ein Gut, dasjedemzugänglich ist, fürjedenselbstverständlich ist, an demjederinteressiert ist - ist einklagbar geworden! Wie kann das sein, dass etwas, was jeder will, scheinbar erzwungen werden muss? Die Erklärung ist ebenso simpel wie logisch: „Luft' ist ein Kollektivgut, d. h.niemandkann von ihrem Konsum ausgeschlossen werden (noch ist es so, dass der Mensch ein Lungenatmer ist!), unabhängig davon, ob er diese als korporativer oder individueller Akteur durch Abgase (Auto, Industrie, etc. ...) verpestet oder durch weitestgehende Reduzierung „seiner' Emissionen zum Gut „saubere Luft' beiträgt. In den allermeisten Fällen ist eine Reduktion des Schadstoffausstoßes mit höheren Kosten verbunden, so dass jeder daran interessiert ist, dass möglichst viele andere in die Produktion des öffentlichen Guts investieren und man selbst somit als Trittbrettfahrer partizipieren kannsei es, indem man „einfach' die saubere Luft atmet oder indem man diversen Sanktionen und Auflagen aufgrund von Grenzwertüberschreitunge